Spieleausleihe

Regeln zur Nutzung der Ausleihe

Unsere schuleigene Spieleausleihe bietet eine tolle Möglichkeit, in den Hofpausen gemeinsam aktiv zu sein.

Im Folgenden findet ihr die wichtigsten Regeln zur Nutzung der Ausleihe.
Den dazugehörigen Vertrag findet ihr unter Dokumente.

  1. Sorgsamer Umgang: Alle ausgeliehenen Spielzeuge und Spielgeräte müssen pfleglich behandelt und in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie ausgeliehen wurden.
  2. Verantwortung: Der Schüler/die Schülerin ist für das ausgeliehene Spielzeug/Spielgerät verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung muss dies umgehend der Aufsichtsperson gemeldet werden.
  3. Nutzungszeit: Das Spielzeug/Spielgerät darf nur während der Pausen genutzt werden und muss am Ende der Pause an die dafür vorgesehene Stelle zurückgebracht werden. Bei wiederholtem zu spätem Zurückbringen kann eine Ausleihsperre verhängt werden.
  4. Fairer Umgang: Die Spielzeuge und Spielgeräte dürfen nicht an andere Schüler/die Schülerin weitergegeben werden. Jede/r Schüler/in darf nur ein Spielzeug/Spielgerät gleichzeitig ausleihen.
  5. Verhalten: Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich, während der Nutzung der Spielzeuge und Spielgeräte ein respektvolles und rücksichtsvolles Verhalten gegenüber anderen Schüler/innen zu zeigen.
  6. Konsequenzen bei Verstößen: Bei Verstößen gegen die Regeln kann der Schüler/die Schülerin zeitweise oder dauerhaft] von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
  7. Konfliktlösung: Bei Stetigkeiten über die Nutzung der Spielzeuge und Spielgeräte wird ein/e Lehrer/in oder eine andere Aufsichtsperson als Schlichter/in eingeschaltet.
  8. Ersatz bei Beschädigung: Sollte ein/e Schüler/in mutwillig ein Spielzeug oder Spielgerät beschädigen oder zerstören, sind die Eltern/Erziehungsberechtigten verpflichtet, für den Ersatz des beschädigten oder zerstörten Gegenstands aufzukommen.